Hallo Elchi
Das ist oftmals das Problem was ich auch habe. Ich stelle deswegen nur noch das ins Netz wo ich eine schriftliche Einversändniserklärung und das der Zeichner einer Veröffentlichung unter GPL V3/4 zuläßt. habe. Ich bin wegen einiger Grafiken schon von verschiedenen Abmahnanwälten mit Unterlassungserklärungen traktiert worden.
Deswegen bin ich ein gebranntes Kind. Erfolgt jedoch die Verteilung der Grafiken nicht übers Internet, können die Rechtsverdreher nichts machen. Also nutze ich deswegen auch den Weg des Versands der CD/DVD-ROM per Post, oder als E-Mail-Anhang
.
In den Netzen gehören die Grafiken jedoch zum Netz. Juristisch sind sind die Daten dann Bestandteil des Netzes und damit liegen die Rechte beim Ersteller des Netzes. Löst man jedoch die Grafiken aus dem Netz heraus, entsteht ein neuer vom Netz unabhängiger Datensatz. Jetzt kommen dann die Rechte am eigenen Bild ins Spiel, denn die Grafiken sollen ja auch *.png, *.jpg, *.gif usw. "Anschaubar" sein. Ist hier ein Firmenlogo intergiert worden, dann gibt es meistens Ärger.
Jedenfalls habe ich deswegen 2008 2x Abmahnpost, und 2009 1x Abmahnpost bekommen, wovon sich 2 Abmahnungen mit den entsprechenden Kosten als berechtigt erwiesen haben (ist bis zum Amtsgericht verfolgt worden).
Da die Kosten für solch einen Rechtsstreit oft ungewiß sind, und eine Webseite solche Kosten lange nicht einspielt, habe ich zwangsweise hier viel "Leergeld" bezahlen müssen.
Ich kann nur raten, bei den Dingen die ins Netz gehen auf Firmenlogos in den Grafiken zu verzichten, es sei denn Du hast die entsprechenden Erklärungen schriftlich.
Viele schöne Grafiken schlummern deswegen in den Netzen
. Ich finde das sehr schade.
Das Hauptproblem sind nicht die Archivdatensätze, denn diese können ja nur von BAHN verwendet werden, sondern die Bilder von den *.uzg, *.gs Inhalten !
Herzliche Grüße
richterjue